Der Weg zu Kriegen gegen Verfassung und Völkerrecht

Das Recht ist keine Versicherung für Frieden. 1949 – vier Jahre nach der größten Katastrophe unserer Geschichte – trat das Grundgesetz in Kraft als eine Verfassung mit großem Friedenspotenzial. Es gab zusammen mit dem Friedenssicherungsrecht der UN-Charta ein Versprechen der Friedfertigkeit. Nach der Remilitarisierung und dem Beitritt zum Nato-Bündnis herrschte bis zur Vereinigung Deutschlands nahezu unangefochten Konsens darüber, dass deutsche Streitkräfte nur zur Landes- und Bündnisverteidigung eingesetzt werden dürfen. 60 Jahre nach Gründung der Nato und im 60. Jahr des Grundgesetzes sind deutsche Truppen nun weltweit im Kriegseinsatz. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Entwicklung mit richterlicher Zurückhaltung in Fragen von Krieg und Frieden und einer geschmeidigen, für militärische Machtpolitik offenen Auslegung des Grundgesetzes begleitet und ermöglicht. Die strategischen Überlegungen auf nationaler und europäischer Ebene und im Nato-Bündnis sind jetzt darauf gerichtet, das Friedensvölkerrecht der UN-Charta zu verlassen und – mit einem zerdehnten Verteidigungsbegriff oder als vorgeblich humanitäre Intervention – den Weg zu Kriegen aus eigener Legitimation zu eröffnen. Ralf Feldmann, Bochumer Amtsrichter, im Friedensplenum aktiv und Kandidat der Linken für den Stadtrat, zeichnet in seinen Thesen „2009: 60 Jahre Nato, 60 Jahre Grundgesetz: Nie wieder Krieg ohne uns!“ diese verhängnisvolle Entwicklung nach. Er appelliert, das schwindende Friedenspotenzial des Grundgesetzes und das Friedensvölkerrecht gegen eine Politik wachsender Kriegsbereitschaft zu verteidigen, die selbst vor Kriegen für Öl und andere Ressourcen nicht mehr Halt macht. Die Schwäche des Friedensrechts fordert um so mehr den entschlossenen Widerstand der Friedensbewegung. Die vollständigen Thesen im Wortlaut.

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